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Befreiung von Studiengebühren |
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Liebe Studenten,
es ist mal wieder soweit, die Zahlung der allseits beliebten Studienbeiträge steht an. Im Zuge dessen möchten wir noch einmal auf die seit diesem Wintersemester geltende "Zwei Kinder Regelung" aufmerksam machen. Diese besagt, dass alle Studierenden, deren Geschwister an einer anderen deutschen Hochschule Studiengebühren bezahlen, von den Studiengebühren befreit sind.
Solltet ihr im Nachhinein feststellen, dass das bei euch der Fall ist, könnt ihr die Gebühren auch zurückfordern.
eure Fachschaft Soziologie
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