Hab mir den Thread jetzt mal durchgelesen und würd jetzt sagen, dass ich an deiner Stelle mal in dem kleinen Heftchen nachlesen würde, das immer mit der Lohnsteuerkarte kommt.
Da steht z.B. drin (wenn ich das auf die Schnelle richtig verstanden habe), dass "Aufwendungen für [...] ein Erststudium bis zu 4000 Euro im Kalenderjahr" als Sonderausgaben angerechnet werden können, wenn die Kosten 600 Euro überschreiten. Damit wären Studiengebühren wohl voll absetzbar.
Desweiteren hab ich noch folgenden Link gefunden:
http://www.studis-online.de/HoPo/art-122-
studiengebuehren_sinnlos.php
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Schönen Tag noch.